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Tageskarte für Einmaligen Schützen

Entdecken Sie den Spass

Gemäß dem Belgischen Waffengesetz:

 

  1. Jeder Erwachsene darf EINMAL IM JAHR mit einer Waffe schießen. ​

  2. Bei der Registrierung wird dem Einmalige Schützen ein Dokument ausgehändigt, das er gemäß dem Königlichen Erlass vom 13. Juli 2000 in seinem Bereich ausfüllen muss. Nach dem Ausfüllen des Dokuments übergibt der Einmalige Schützen das Dokument die verantwortliche Person des Verwaltungs- oder Betriebsorgans, die das Dokument weiter ausfüllt und die Daten überprüft.

  3. Der Einmalschütze erhält eine Kopie dieses Dokuments und nach Bezahlung der Tageskarte Gebühr, der Waffenmiete und dem Kauf der Munition darf der Einmalige Schütze den Schießstand betreten und unter Aufsicht einer Person des Verwaltungs- oder Betriebsorgans schießen.

  4. Nur nach Vereinbarung. Kontakt per Telefon oder E-Mail.

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